Datenschutz

1. Art und Zweck der Datenverarbeitung

Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Hebammentätigkeit personenbezogene Daten der Patientin sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder. Da­bei handelt es sich ne­ben Angaben zu Ihrer Person und den relevanten Sozialdaten (Name, Kontakt­daten, Versichertendaten, etc.) auch um die für die Betreuung relevanten Gesundheitsdaten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG nF (Versorgung im Gesundheitsbereich) oder – sofern Ihre ausdrück­liche Einwilligung erforderlich sein sollte – Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Für die Durchführung der Abrechnung nimmt die Hebamme eine externe Abrechnungsstelle in An­spruch und übermittelt dieser zu diesem Zweck die abrechnungsrelevanten Patientendaten. Rechts­grundlage hierfür ist bei Abrechnung mit den gesetzlichen Kostenträgern §§ 301a, 302 SGB V. Bei privat Krankenversicherten oder im Falle der Inanspruchnahme von nicht seitens der GKV erstat­tungsfähigen Leistungen erfolgt die Ab­rechnung direkt gegenüber der Patientin.

 

2. Empfänger Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies zur Durchführung des Be­handlungsvertrages, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsver­hältnis ergebenden Fragen und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erforderlich ist und die Patientin der Weitergabe ein­willigt oder eine rechtliche Grundlage diese gestattet.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbe­sondere Abrechnungsdienstleister, gesetzliche Kosten­träger, Labore und ggf. Ärzte.

Im Ausnahmefall ist die Hebamme gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbe­zogenen Daten weiteren Empfän­gern zu übermitteln, wie etwa bei der Mitteilung an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflich­ten.

 

3. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach der Rech­nungsstellung müs­sen die entsprechenden Nachweise aufgrund der steuerrechtlichen Regelungen (§ 14b UStG) zehn Jahre auf­bewahrt werden. Zusätzlich besteht im Rahmen der Hebammenberufsord­nung die Verpflichtung, eine Doku­mentation Ihrer Betreuung für 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus ist die Hebamme aufgrund der Rege­lung in § 199 Abs. 2 BGB dazu berechtigt, Dokumenta­tionsunterlagen bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

 

4. Ihre Datenschutzrechte

Sie haben gegenüber der Hebamme das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personen­bezogenen Daten, auf Übermittlung der Sie betreffenden Daten, auf Berichtigung unrichti­ger Daten, auf Lö­schung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Einem Verlangen nach Lö­schung oder Einschränkung der Verarbeitung können jedoch ggfs. gesetzliche Aufbewahrungs­pflichten entgegenstehen. Sofern die Hebamme personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, sofern sich nach Ihrer Auffas­sung aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die der Verarbeitung entgegenstehen.

 

Hierüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu be­schweren. Eine Übersicht der zuständigen Datenschutzbehörden finden Sie unter:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html