AGB
1. Dienstleistungen und Kurse
Die Dienstleistungen und Kurse werden ausschließlich von Hebamme Ramona Steckermeier erbracht.
2. Geltung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von Hebamme Ramona Steckermeier erbrachten Dienstleistungen und Kurse. Die Dienstleistungsbeschreibungen auf der Homepage stellen kein rechtlich bindendes Angebot der Hebamme dar.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss: Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung
Die Betreute kann sich online über das Kontaktformular https://steckermeier.hebamio.de/anmeldung oder per Email anmelden.
- Der Vertrag zwischen der Betreuten und der Hebamme Ramona Steckermeier wird beim Erstgespräch geschlossen. Erst nach dem Erstgespräch ist eine Betreuungübernahme für die Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung verbindlich. Die individuelle Gestaltung der Betreuung wird beim Erstgespräch erörtert.
- Bei der Online-Anmeldung erfolgt durch das Anklicken des Buttons „Anmelden“ eine verbindliche Anmeldung seitens der Betreuten. Die anschließende Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Sie dient lediglich Ihrer Information, dass die Anmeldung zur Betreuung bei der Hebamme eingegangen ist.
- Bei Annahme der Betreuten für die Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung erhält die Betreute eine separate Bestätigung der Hebamme. Das Erstgespräch soll zeitnah nach Anmeldung erfolgen, damit die Annahme verbindlich wird. Meldet sich die Betreute nach Annahme nicht binnen vier Wochen zum Erstgespräch an, behält sich die Hebamme vor, den Platz der Betreuten neu zu vergeben.
- Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen akzeptiert.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4. Anmeldung: Sprechstunden und Kurse
Die Betreute kann sich online über die Terminbuchungsfunktion https://steckermeier.hebamio.de/termine für die Sprechstunde / über die Kursbuchungsfunktion https://steckermeier.hebamio.de/kursliste für Kurse anmelden.
- Bei der Online-Buchung erfolgt durch das Anklicken des Buttons „Anmelden“ eine verbindliche Anmeldung seitens der Betreuten. Die anschließende Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Sie dient lediglich Ihrer Information, dass die Sprechstundenanmeldung / die Kursbuchung bei der Hebamme eingegangen ist.
- Nach erfolgter Kontrolle der Sprechstundenanmeldung / der Kursbuchung durch die Hebamme erhält die Betreute eine separate Bestätigung. Damit ist die Buchung der Sprechstunde / des Kurses verbindlich.
- Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen akzeptiert.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
5. Rücktritt / Absage / Stornierung durch die Betreute
- Ein Rücktritt der Betreuten von der Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung kann zu jedem Zeitpunkt schriftlich und mündlich gegenüber der Hebamme erklärt werden. Die Hebamme bittet um zeitnahe Erklärung, wenn diese Absicht besteht, damit der Platz wieder neu vergeben werden kann.
- Die Absage eines bereits vereinbarten Sprechstundentermins durch die Betreute kann bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn schriftlich oder telefonisch (ggf. durch Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter) erfolgen. Erfolgt keine Absage oder eine Absage in unter 24 Stunden vor Terminbeginn, trägt die Betreute die Kosten privat.
- Eine Stornierung von Kursen soll so früh wie möglich vor Dienstleistungsbeginn gegenüber der Hebamme schriftlich erklärt werden.
6. Absage oder Terminänderungen durch die Hebamme
- Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kurse / Sprechstunden aus wichtigem Grunde abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere
- Erkrankung der Hebamme,
- nicht Erreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl,
- kurzfristige Nichtverfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten,
- behördliche Anordnungen oder
- höhere Gewalt.
- Die Absage / Änderung durch die Hebamme kann auch kurzfristig - soweit der Betreuten zumutbar - erfolgen, wobei sich die Hebamme um eine frühzeitige Absage bemüht.
- Absagen und Terminänderungen werden der Betreuten unverzüglich per Email mitgeteilt.
- Bereits gezahlte Gebühren für ersatzlos ausgefallene Kurse werden erstattet. Weitere Ansprüche wegen entfallener oder verschobener Sprechstunden / Kurse bestehen nicht.
7. Kosten
- Die Kosten für folgende von der Hebamme angebotene Leistungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen:
Leistungen in der Schwangerschaft:
- Erstgespräch zum Kennenlernen (obligatorisch für die Betreuungsübernahme)
- Hebammensprechstunde (Hilfeleistung Schwangerschaft), Häufigkeit individuell nach Bedarf
- Vorsorgeuntersuchung und CTG-Kontrolle gemäß Mutterschaftsrichtlinien (außer GDM-Screening / Ultraschall)
- Telefonische Kurzberatung
- Kurs zur Geburtsvorbereitung
Leistungen nach der Geburt:
- Hausbesuche im Wochenbett bis 12 Wochen nach der Geburt
- Beratung bei Still- und Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit / bis zum Ablauf des 9. Lebensmonats bei nicht gestillten Kindern
- Telefonische Beratungen
- Rückbildungskurs, wenn dieser bis zum Ende des 9. Monats abgeschlossen wird
- Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses / der Betreuung in Schwangerschaft und / oder im Wochenbett eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich selbstständig, ob Ihre Krankenversicherung Hebammenleistungen abdeckt. Hinweis: Bei Nichtübernahme der Hebammenleistung durch Ihre Krankenversicherung werden Ihnen die erbrachten Leistungen privat in Rechnung gestellt.
- Partnergebühren sind privat eine Woche vor Kursbeginn / spätestens mit Teilnahme des Kurses zu leisten. Sie werden nach Vorlage der Rechnung ggf. den Krankenkassen übernommen. Die Partnergebühr ist bei Kursabsage eine Woche vor Kursbeginn nicht erstattungsfähig.
8. Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
- Für diese Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
- Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird Ihnen eine Überführung in ärztliche bzw. klinische Behandlung angeraten. In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis.
- Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Dies gilt auch für die Weiter- oder Mitbetreuung im Rahmen der Versorgung mit Hebammenhilfe.
9. Hinweis zur Streitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
- Die Hebamme ist nicht verpflichtet, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.