AGB

1. Dienstleistungen und Kurse

Die Dienstleistungen und Kurse werden ausschließlich von Hebamme Ramona Steckermeier erbracht.

 

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von Hebamme Ramona Steckermeier erbrachten Dienstleistungen und Kurse.

 

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Betreute kann sich online über das Kontaktformular https://steckermeier.hebamio.de/anmeldung oder per Email anmelden.

  1. Die Dienstleistungen auf der Onlineseite stellen kein rechtlich bindendes Angebot der Hebamme dar.
  2. Der Vertrag zwischen der Betreuten und der Hebamme Ramona Steckermeier kommt durch die Übersendung der verbindlichen Online-Anmeldung durch die Betreuten und der Anmeldebestätigung der Hebamme zustande.
  3. Bei der Online-Anmeldung erfolgt durch das Anklicken des Buttons „Anmelden“ eine verbindliche Anmeldung seitens der Betreuten. Die anschließende Bestätigungsnachricht stellt noch keine Annahme dar. Sie dient lediglich Ihrer Information, dass die Kursbuchung/Sprechstundenanmeldung bei der Hebamme eingegangen ist. Bei Annahme erhält die Betreute eine separate Bestätigung der Hebamme über die Anmeldung zum gebuchten Kurs/zur Sprechstunde.
  4. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
  5. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

4. Kosten

  1. Die Kosten für folgende von der Hebamme angebotene Leistungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen: 
  2. Leistungen in der Schwangerschaft:

    - Beratungen (auch telefonisch)

    - Basisdatenerhebung und individuelles Vorgespräch

    - Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen

    - Schwangerenvorsorge gemäß Mu-RL des GBA mit Ausnahme von Ultraschalluntersuchungen und GDM-Screening

    - Kurse zur Geburtsvorbereitung

    Leistungen nach der Geburt:

    - Hausbesuche im Wochenbett bis 12 Wochen nach der Geburt

    - Beratung bei Still- und Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit / bis zum Ablauf des 9. Lebensmonats bei nicht gestillten Kindern

    - Telefonische Beratungen

    - Rückbildungskurs, wenn dieser bis zum Ende des 9. Monats abgeschlossen wird

  3. Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses / der Betreuung in Schwangerschaft und / oder im Wochenbett eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich selbstständig, ob Ihre Krankenversicherung Hebammenleistungen abdeckt. Hinweis: Bei Nichtübernahme der Hebammenleistung durch Ihre Krankenversicherung werden Ihnen die erbrachten Leistungen privat in Rechnung gestellt.
  4. Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung attestiert durch eine Ärztin / einen Arzt.
  5. Partnergebühren sind privat eine Woche vor Kursbeginn / spätestens mit Teilnahme des Kurses zu leisten. Sie werden nach Vorlage der Rechnung ggf. den Krankenkassen übernommen.

5. Rücktritt / Stornierung / Absage

  1. Sollte ein vereinbarter Sprechstundentermin für Sie nicht möglich sein bittet die Hebamme um eine Absage bis spätestens 24 h vor Terminbeginn. Erfolgt keine Absage schriftlich oder telefonisch, trägt die Leistungsnehmerin die Kosten privat.
  2. Ein Rücktritt von Kursen kann kostenlos bis zu 7 Tagen vor Dienstleistungsbeginn gegenüber der Hebamme schriftlich erklärt werden.
  3. Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen bis zum Dienstleistungsbeginn kann die Hebamme 100% des Entgelts als Kostenpauschale verlangen.
  4. Der Betreuten steht es frei, einen Nachweis zu erbringen, dass der Hebamme kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht wird hiervon nicht berührt.

6. Absage oder Terminänderungen durch die Hebamme

  1. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kurse / Sprechstunden aus wichtigem Grunde abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere 

    - nicht Erreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl,

    - kurzfristige Nichtverfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten,

    - Erkrankung der Hebamme,

    - behördliche Anordnungen oder

    - höhere Gewalt.

  2. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden oder Kurse aus wichtigem Grund – auch kurzfristig - soweit der Betreuten zumutbar zu verlegen.
  3. Absagen und Terminänderungen werden der Betreuten rechtzeitig mitgeteilt. Bereits gezahlte Gebühren für ersatzlos ausgefallene Kurse werden erstattet. Weiter Ansprüche wegen entfallener oder verschobener Kurse bestehen nicht.

7. Haftung

Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für diese Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wo­chenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird Ihnen eine Überführung in ärztliche bzw. klinische Be­handlung angeraten. In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Dies gilt auch für die Weiter- oder Mitbetreuung im Rahmen der Versorgung mit Hebammenhilfe.

 

8. Hinweis zur Streitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
  2. Die Hebamme ist nicht verpflichtet, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.